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   BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93   

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https://dejure.org/1993,945
BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93 (https://dejure.org/1993,945)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 37/93 (https://dejure.org/1993,945)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 37/93 (https://dejure.org/1993,945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftsanpassungsgesetz - Rechtsstreit - Mündliche Verhandlung - Öffentliche Verhandlung - Rückforderung der bewirtschafteten Fläche - Kündigung der Mitgliedschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlichkeit in Landwirtschaftssachen; Kündigung der Mitgliedschaft in einer LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 124, 204
  • MDR 1995, 91
  • WM 1994, 313
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93
    Der Begriff "zivilrechtliche Ansprüche" im Sinne dieser Bestimmung, die Bestandteil der deutschen Rechtsordnung ist (BVerfGE 6, 389, 440), ist dahin auszulegen, daß es auf die materiell-rechtliche Art des Anspruchs und nicht darauf ankommt, in welchem Verfahren dieser nach der innerstaatlichen Rechtsordnung geltend zu machen ist (Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93
    Denn für die Auslegung, wie der Empfänger einer Willenserklärung diese nach ihrem objektiven Erklärungswert verstehen mußte, können erst nach Zugang eingetretene Umstände nicht berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats unterliegen die Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz den Verfahrensvorschriften des LwVG (BGHZ 120, 352).
  • OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87

    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Streitsachen der freiwilligen

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93
    Dementsprechend muß z.B. auch im Wohnungseigentumsverfahren über zivilrechtliche Ansprüche in öffentlicher Sitzung verhandelt werden (BayObLG NJW-RR 1988, 11/51; BayObLGZ 1988, 436; OLG Hamm NJW-RR 1988, 849 [OLG Hamm 15.01.1988 - 15 W 350/87]; KG NJW-RR 1990, 456; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., Anh. § 43 Rdn. 16 a; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO).
  • OLG Stuttgart, 30.05.1978 - 15 WF 67/78

    Zeitpunkt des Endes einer Ehe als Gegenstand eines für den abschliessenden

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93
    Ist die Auslegung des Schreibens der Antragsteller vom 9. März 1991 als Kündigung der Mitgliedschaft nach alledem fehlerfrei, kommt es auf die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfenen Frage der Zulässigkeit des entsprechenden Zwischenbeschlusses des Landwirtschaftsgerichts (vgl. dazu Barnstedt/Steffen, LwVG, 4. Aufl., § 21 Rdn. 23 f.; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 13. Aufl., § 19 Rdn. 10; OLG Stuttgart NJW 1978, 1489 [OLG Stuttgart 30.05.1978 - 15 WF 67/78]) nicht mehr an.
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88
    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93
    Dementsprechend muß z.B. auch im Wohnungseigentumsverfahren über zivilrechtliche Ansprüche in öffentlicher Sitzung verhandelt werden (BayObLG NJW-RR 1988, 11/51; BayObLGZ 1988, 436; OLG Hamm NJW-RR 1988, 849 [OLG Hamm 15.01.1988 - 15 W 350/87]; KG NJW-RR 1990, 456; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., Anh. § 43 Rdn. 16 a; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO).
  • KG, 13.11.1989 - 24 W 415/89

    Wohnungseigentum; Mündliche Verhandlung; Öffentliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93
    Dementsprechend muß z.B. auch im Wohnungseigentumsverfahren über zivilrechtliche Ansprüche in öffentlicher Sitzung verhandelt werden (BayObLG NJW-RR 1988, 11/51; BayObLGZ 1988, 436; OLG Hamm NJW-RR 1988, 849 [OLG Hamm 15.01.1988 - 15 W 350/87]; KG NJW-RR 1990, 456; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., Anh. § 43 Rdn. 16 a; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO).
  • BAG, 02.03.2022 - 2 AZN 629/21

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Einschränkung zur Pandemiebekämpfung -

    Ausgehend vom Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes kann auf dessen Einhaltung im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht verzichtet werden, § 295 Abs. 2 ZPO (BAG 22. September 2016 - 6 AZN 376/16 - Rn. 18; vgl. für das zivilgerichtliche Verfahren: BGH 24. November 1993 - BLw 37/93 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 124, 204; Kissel/Mayer GVG 10. Aufl. § 169 Rn. 58; MüKoZPO/Pabst 6. Aufl. § 169 GVG Rn. 21 ff.; Zöller/Lückemann ZPO 34. Aufl. § 169 GVG Rn. 15; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO 80. Aufl. § 295 Rn. 38; MüKoZPO/Prütting 6. Aufl. § 295 Rn. 16; Stein/Jonas/Jacobs ZPO 23. Aufl. § 169 GVG Rn. 12; Wieczorek/Schütze/Assmann 4. Aufl. § 295 ZPO Rn. 25; für eine zu Unrecht erfolgte Zulassung der Öffentlichkeit in einem Verfahren nach dem FamFG vgl. BGH 23. März 2021 - XIII ZB 29/19 - Rn. 11; offengelassen von BGH 24. November 2020 - XI ZR 355/19 - Rn. 14; aA Musielak/Voit/Huber ZPO 18. Aufl. § 295 Rn. 4; Zöller/Greger ZPO § 295 Rn. 5) .
  • BGH, 24.11.2020 - XI ZR 355/19

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    b) Es kann dahinstehen, ob die Beklagte, die im Anschluss an den ausdrücklichen Hinweis des Berufungsgerichts den Verzicht auf die Befolgung von § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG erklärt hat, dadurch ihr Recht zur Rüge des Verstoßes gegen diese Vorschrift nach § 295 ZPO verloren hat (ablehnend RGZ 157, 341, 347; BGH, Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 37/93, BGHZ 124, 204, 209; in diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 29. März 2000 - VIII ZR 297/98, NJW 2000, 2508, 2509; BAG, NJW 2016, 3611 Rn. 10, 18 f.; aA BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 1977 - IV C 71.77, Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1 und vom 30. November 2004 - 10 B 64.04, juris Rn. 2; BFH, Beschlüsse vom 24. August 1990 - X R 45-46/90, BFHE 161, 427, 428 f. sowie vom 30. November 2009 - I B 111/09, BFH/NV 2010, 1102 Rn. 8; BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 8 KN 7/99 R, juris Rn. 15 und Beschluss vom 17. Oktober 2018 - B 9 V 20/18 B, juris Rn. 14).
  • BGH, 06.05.1999 - BLw 60/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei mehreren voneinander unabhängigen

    Die Rechtsbeschwerde stellt ausschließlich darauf ab, das Beschwerdegericht sei von der Senatsentscheidung BGHZ 124, 204 ff abgewichen, wonach in der Rückforderung der bewirtschafteten Flächen in der Regel zugleich die Kündigung der Mitgliedschaft liege.

    Es hält die Antragstellerin hinsichtlich ihrer tatsächlichen Behauptung (Verpachtung der Nutzflächen durch den Erblasser) unter näherer Darlegung zur Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 9. Juni 1993, BLw 44/92, BGHR LwAnpG § 44 Abs. 1, Amtsermittlung 3) für beweisfällig und unterstellt andererseits die Behauptung der Antragstellerin als richtig, sieht aber wegen besonderer Umstände die Senatsentscheidung BGHZ 124, 204 als nicht einschlägig an.

    Das Beschwerdegericht stellt keinen abweichenden Rechtssatz zu BGHZ 124, 204 auf, sondern stellt sich ausdrücklich auf den Boden dieser Rechtsprechung, folgert aber aus einem Sonderumstand (Teilnahme an der Beschlußfassung der LPG am 14. Februar 1991), daß der Erblasser trotz Verpachtung seiner Nutzflächen an die Antragsgegnerin (und der etwa darin liegenden mittelbaren Rückforderung seiner Fläche) aus der LPG nicht ausgeschieden sei.

  • OLG München, 05.07.2007 - 32 Wx 50/07

    Rücknahme oder Widerruf einer notariellen Fälligkeitsbestätigung kein Gegenstand

    Die Regelung des FGG wird jedoch überlagert von Art. 6 Abs. 1 MRK bei sogenannten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG MDR 1988, 411; BGHZ 124, 204).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des

    Da im Spruchstellenverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über "zivilrechtliche Ansprüche" der Minderheitsaktionäre im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) zu befinden ist (EGMR, Urteil vom 20. Februar 2003, - Beschwerde Nr. 44324/98 Kind ./. Deutschland -, § 43, zitiert nach HUDOC), entscheidet der Senat nach der genannten Konventionsbestimmung aufgrund mündlicher Verhandlung in öffentlicher Sitzung, zumal eine solche im ersten Rechtszug nicht stattgefunden und jedenfalls der Beteiligte zu 11) auf ihrer Durchführung in der Beschwerdeinstanz bestanden hat (vgl. auch BGHZ 124, 204, 208 und Keidel/Kuntze/Winkler aaO Vorb. §§ 8-18 Rdnr. 7 a und § 12 Rdnr. 231).
  • BGH, 29.09.1994 - BLw 13/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

    Sie meint, das Landwirtschaftsgericht sei von dem Senatsbeschluß vom 24. November 1993 (BLw 37/93, WM 1994, 313) abgewichen, weil es nicht öffentlich verhandelt habe.

    Das hat das Landwirtschaftsgericht gerade nicht getan, weil es keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der vom Senatsbeschluß vom 24. November 1993 (a.a.O.) abweicht.

  • BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend "rückwirkende Abfindung nach

    Der Bundesgerichtshof räume die Abweichung von der Entscheidung BGHZ 124, 204 ein, halte sie jedoch für unschädlich, weil es sich um eine bloße Nichtanwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen gehandelt habe, das Landwirtschaftsgericht jedoch keinen abweichenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt habe.
  • BGH, 24.04.2009 - BLw 13/08

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG im Zusammenhang mit deren Umwandlung

    Die Auslegung des Verlangens eines LPG-Mitglieds auf Herausgabe der zur Nutzung in die LPG eingebrachten Flächen und auf Rückzahlung der Inventarbeiträge als Kündigung der Mitgliedschaft ist möglich und in der Regel auch nahe liegend, weil die gegenteilige Annahme, dass jemand noch Mitglied einer LPG bleiben will, wenn er die in das Vermögen der Genossenschaft gezahlten Beiträge sowie die zur Nutzung überlassenen Flächen zurückfordert, der Lebenserfahrung widerspricht (vgl. Senat BGHZ 124, 204, 206; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 30/94, AgrarR 1995, 24, 25).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 13/96

    Anspruch auf bare Zuzahlung nach Umwandelung einer LPG in eine Genossenschaft

    Sie stimmt mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 124, 204, 206; Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 30/94, AgrarR 1995, 24, 25) überein, verstößt insbesondere nicht gegen gesetzliche Auslegungsregeln und läßt auch keinen Streitstoff außer acht.
  • BGH, 30.06.1994 - BLw 82/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, der angefochtene Beschluß weiche von der Senatsentscheidung vom 24. November 1993 (BLw 37/93, WM 1994, 313) ab, benennt sie noch nicht einmal den Rechtssatz, den die angefochtene Entscheidung im Gegensatz zu dem Senatsbeschluß aufgestellt haben soll.

    Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht deswegen zulässig, weil das Landwirtschaftsgericht Verfahrensfehlerhaft (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 37/93, a.a.O.) in nichtöffentlicher Sitzung mündlich verhandelt hat.

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 83/93

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97

    Rechte des Mitglieds einer LPG im Liquidationsverfahren

  • OLG Jena, 30.04.1998 - Lw U 677/97

    Geltendmachung von Abfindungsansprüchen; Ansprüche auf Zahlung eines

  • BGH, 29.09.1994 - BLw 14/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 5 O 116/12

    Squeeze-out-Verfahren: Berechnung der für einen Markttest erforderlichen

  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 5 Lw 30/06
  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 29/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines kongolesischen

  • OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97

    Auswirkungen des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Arbeitsleben einer LPG

  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 W (Lw) 5/08

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer LPG; Rückforderung der Agrarflächen als

  • BGH, 19.03.1998 - BLw 55/97

    Begriff des Abweichungsfalls

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 115/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

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